Das Insolvenzverfahren dient dazu, bei Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) eines Schuldners das vorhandene Vermögen zu verwerten und den Erlös gleichmäßig an die Gläubiger zu verteilen.
Kirchenaustrittserklärungen erfolgen in Nordrhein-Westfalen ausschließlich gegenüber dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erklärende seinen Wohnsitz hat.